Mietrecht: Nebenkostenabrechnung – was müssen Sie wissen?
Sind im Mietvertrag Nebenkostenvorauszahlungen mit einer anschließender Abrechnung vereinbart, dann werden Sie jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Es gilt hier im Mietrecht: Nebenkostenabrechnung muss Ihnen der Vermieter dann spätestens zum Ablauf des Folgejahres zuzustellen.
Geschieht das jedoch nicht, so kann er gegen Sie keine Ansprüche mehr wegen einer Nachzahlung geltend machen (Verjährung).
Haben Sie eine Pauschalvereinbarung getroffen, stellt sich das Problem der Berechnung nicht. Allerdings könnte sich dann die Frage erheben, ob Sie vielleicht zu viel an Nebenkosten zahlen!
Wenn Sie jedoch eine wirksame Nebenkostenvorauszahlung vereinbart haben, sollten Sie auch unbedingt wissen, wie man eine solche prüft!
Im Grundsatz gilt zunächst, dass die Nebenkostenabrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muss. Sie muss übersichtlich aufgebaut sein, so dass ein juristischer Laie sie verstehen und nachvollziehen kann. Die Abrechnung muss die Gesamtkosten einzelner Positionen angeben, den Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des jeweiligen Mieters und die Berücksichtigung der Vorauszahlungen.
Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Nebenkostenabrechnung.