Mietrecht Kündigungsfristen
Der Mieter darf ohne Grund und zu jeder Zeit ordentlich kündigen. Ordentlich kündigen bedeutet, dass im Mietrecht Kündigungsfristen von 3 Monaten einzuhalten sind. Ein Kündigungsgrund muss dem Vermieter nicht mitgeteilt werden.
Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung sind:
- Sie muss schriftlich erfolgen.
- Sie muss von allen Mietern unterschrieben sein, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
- Spricht ein Vertreter die Kündigung aus, muss eine Original-Vollmacht beigelegt werden.
- Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens zum 3. Werktag eines Monats zugehen, damit die 3-monatige Frist greift.
Beispiel einer ordentlichen Kündigung des Mieters (Musterbrief):
„Sehr geehrter Vermieter, hiermit kündige ich das Mietverhältnis Annastraße 4, 3. OG links, ordnungsgemäß zum 31.03.2004. Ort, 01.01.2004. Ihr Mieter“
Mietrecht Kündigungsfristen:
Die Frist beträgt für Verträge, die nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, grundsätzlich 3 Monate. Diee gilt auch für Verträge, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, soweit im Vertrag nicht eine andere Regelung aufgeführt ist.
Ist aber eine solche Kündigungsregelung vereinbart und wird nicht auf das Gesetz verwiesen, so gehen die vertraglichen Fristen vor. Hier ist also äußerste Vorsicht geboten!
Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Mietrecht.