Mietrecht: Mietvertrag – was müssen Sie beachten?
Wenn Ihnen eine Wohnung gefällt und Ihr zukünftiger Vermieter an Sie vermieten will, dann gilt grundsätzlich auch im Mietrecht: Mietvertrag nicht sofort unterschreiben. Nehmen Sie ihn mit nach Hause, lesen Sie ihn genau und unterschreiben Sie erst dann. Häufig wird Ihnen aber gesagt, es sei ein Standardmietvertrag, den Sie sofort unterschreiben könnten. Hierzu müssen Sie wissen:
Es gibt in dem Sinne keinen Standardmietvertrag. Es gibt (mindestens fünf bis zehn) verschiedene Mietvertrags-Formulare und Muster-Vordrucke mit jeweils weiteren Möglichkeiten zum Ausfüllen.
Die meisten Mietverträge sind von Interessenverbänden erstellt, wie z.B. von „Haus und Grund“ oder dem „Deutschen Mieterbund“. Grundsätzlich kann man hierzu anmerken, dass der Vertrag vom Deutschen Mieterbund mieterfreundlicher ist, als der von den Haus-und-Grund-Eigentümerverbänden. Auch die Einheitsverträge versuchen den Interessen beider Seiten gerecht zu werden.
Meistens werden Mietverträge schriftlich abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Mietvertrag mündlich abzuschließen. Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist wirksam!
Damit im Mietrecht ein Mietvertrag wirksam zustande kommt, bedarf es nur einer Einigung über folgende Punkte:
- Wer ist Mieter und Vermieter?
- Welche Wohnung oder Haus wird wo vermietet?
- Wie hoch ist die Miete?
- Wann beginnt das Mietverhältnis?
Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Mietvertrag.