
Für Sie als Mieter bedeutet dies, dass bei wirksamer Übernahme der Schönheitsreparaturen ein bloßes Absaugen des Teppichs nicht ausreichend ist. Der Vermieter kann verlangen, dass die Teppichreinigung gründlich erfolgt (Entfernung von Flecken etc.).
Für Sie als Mieter bedeutet dies, dass bei wirksamer Übernahme der Schönheitsreparaturen ein bloßes Absaugen des Teppichs nicht ausreichend ist. Der Vermieter kann verlangen, dass die Teppichreinigung gründlich erfolgt (Entfernung von Flecken etc.).