Mietminderung: Lärm Nachbarn – Urteile und Tipps

Mietminderung Lärm Nachbarn

Mietrecht – Lärm durch Nachbarn: Tritt Lärm durch Herumlaufen mit Straßenschuhen in der Wohnung eines darüber wohnenden Mieters auf, rechtfertigt das keine Mietkürzung (Urteil OLG Düsseldorf, Az. 9 U 218/96).

Lärm durch Nachbarn: Wenn im Haus die Wohnungstür gelegentlich lautstark zugeschlagen wird, dann müssen das alle Mieter akzeptieren. Eine Mietminderung ist unzulässig (LG Berlin, Az. 64 S 63/99, aus ZMR 2000, S. 532).

Lärm durch Tastatur: Wird ein Mieter gestört, weil der Nachbar ab 22.00 auf seiner PC-Tastatur herumhämmert, kann eine Minderung von 10% gerechtfertigt sein. Hier ist allerdings zu bemerken, dass die Lärmbelästigung in einen Gebäude mit Luxuswohnungen stattfand, bei dem der Mietzins bei über 700,00 Euro pro Quadratmeter lag (AG Potsdam, Az. 26 C 82/01, aus NZM 2002, S. 68).

Lärm im Treppenhaus: Akzeptiert ein Mieter die Lärmbelästigung im Treppenhaus wegen schlechter Trittschallisolierung sechs Monate lang, ist er anschließend nicht mehr berechtigt, die Miete zu mindern (OLG Frankfurt am Main, Az. 16 U 56/99, aus WM 2000, S. 116).

 

Bitte beachten Sie, dass sich die beispielhaft erwähnten Gerichtsurteile nicht vorbehaltlos auf Ihren eigenen Fall übertragen lassen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Lärm Nachbarn.

 

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