Mietminderung: Wohnfläche / Wohnflächenabweichung – Urteile und Tipps
Oft ergibt sich bei genauem Nachmessen der Wohnung, dass sie tatsächlich kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Diese Wohnflächenabweichung kann Sie zu einer Mietminderung berechtigen, wenn Ihr Vermieter zugesichert hat, dass die Wohnung so groß ist, wie im Mietvertrag angegeben.
Mittlerweile entwickelt sich die Rechtsprechung dahingehend, dass eine Mietminderung berechtigt ist, wenn die Wohnflächenabweichung mehr als 10% beträgt. Einer falschen Zusicherung des Vermieters bedarf es daher nicht (OLG Karlsruhe, NZM 2000, S. 56). Die Höhe der Minderung berechnet sich nach der Differenz der Wohnfläche. Hier einige Urteile zum Thema:
Wohnfläche kleiner: Wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, liegt nur dann ein Mangel vor, wenn die Abweichung erheblich ist und der Gebrauch der Wohnung dadurch eingeschränkt ist (Urteil LG Berlin, Az. 61 S 120/86, aus WM 1987, S. 49).
Wohnung kleiner: Nur wenn die im Mietvertrag festgeschriebene Wohnungsgröße mindestens 20% kleiner ist als die tatsächliche, ist eine Mietminderung möglich (LG Würzburg, Az. 4 S 1876/83, aus WM 1984, S. 217).
Mietrecht – Wohnflächenabweichung: Alleine die Tatsache, dass die tatsächliche Größe der Wohnfläche von der im Mietvertrag angegeben abweicht, stellt keinen Mangel dar (LG Freiburg im Breisgau, Az. 3 S 31/88, aus WM 1988, S. 263).
Wohnflächenangabe: Die Wohnflächenangabe im Mietvertrag ist keine Zusicherung einer Eigenschaft der Mietsache (OLG Dresden, Az. 3 AR 0090/97, aus NJW-RR 1998, S. 512).
Mietrecht – Wohnfläche als zugesicherte Eigenschaft: Die Wohnflächenangabe im Mietvertrag ist als eine zugesicherte Eigenschaft zu werten, wenn sich herausstellt, dass die Wohnungsgröße für den Mieter von besonderer Bedeutung ist (LG Mannheim, Az. 4 S 167/87, aus WM 1989, S. 11).
Quadratmeterpreis: Wenn im Mietvertrag ein Quadratmeterpreis angegeben ist und danach die Miete berchnet wird, so kann dies als zugesicherte Eigenschaft der Mietsache gewertet werden (LG München, Az. 31 S 7058/86, aus WM 1987, S. 217).
Bedenken Sie bitte: Die in der Vergangenheit gefällten Gerichtsurteile sind nur eine erste Orientierungshilfe für Ihr spezielles Problem. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Wohnfläche Wohnflächenabweichung.
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