Mietminderung: Feuchtigkeit – Urteile und Tipps

Mietminderung Feuchtigkeit

Mietrecht – Feuchtigkeit: Sind die Außenwände ständig durchfeuchtet und ist die Wohnung von Ratten befallen, braucht keine Miete gezahlt zu werden (Urteil AG Potsdam, Az. 26 C 533/93, aus WM 1995, S. 534).

Feuchtigkeit im Badezimmer rechtfertigt 10% Mietminderung (LG München, Az. 14 S 1387/83).

Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer – der Mieter darf den Mietzins um 10% kürzen (LG Hamburg, Az. 11 S 161/75, aus WM 1976, S. 205).

Feuchtigkeit im Schlafzimmer rechtfertigt 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az. 1 S 523/82).

Bei Feuchtigkeit in der Küche sind 10% Mietminderung angemessen (AG Hannover, Az. 415 C 1021/82).

Ein Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke rechtfertigt 5% Mietkürzung (LG München, Az. 31 S 17040/84).

Ist in der Wohnung ein Feuchtigkeitsfleck der Größe 70 x 80 cm und löst sich deshalb der Anstrich, dann ist eine Mietkürzung von 10% angemessen (AG Lahnstein, Az. 2 C 477/76, aus WM 1977, S. 227).

Ein durchfeuchteter Abstellraum rechtfertigt in diesem Fall 7% Mietminderung (AG Lüneburg, Az. 11 C 189/79).

Wegen Feuchtigkeit im Keller darf der Mieter ein Mietminderung in Höhe von 5% durchführen (LG München, Az. 15 S 10974/83).

 

Bitte beachten Sie, dass sich die beispielhaft erwähnten Gerichtsurteile nicht vorbehaltlos auf Ihren eigenen Fall übertragen lassen. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Feuchtigkeit.

 

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