Mietminderung: Geruch – Urteile und Tipps
Mietrecht – Geruch nach Heizöl: Riecht es in den Wohnungen im Erdgeschoss derart nach Heizöl, dass täglich deswegen mehrmals gelüftet werden muss, dann dürfen Mieter eine Mietminderung von 15% durchführen (Urteil AG Augsburg, Az. 73 C 2242/01, aus WM 2002, S. 605).
Geruch nach Abgasen: Kann der Mieter das Fenster des Schlafzimmer nachts nicht offen lassen, weil sonst Abgase und Lärm aus der Tiefgarage eindringen, darf er die Miete um 10% kürzen (AG Osnabrück, aus WM 1986, S. 334).
Tiergestank: Wenn penetranter Tiergestank aus der Wohnung des Nachbarn dringt, weil dieser ein Frettchen hält, darf die Miete um 33% gekürzt werden (AG Rendsburg, aus WM 1989, S. 234).
Tiergeruch: Hält der Nachbar sein Haustier nicht artgerecht und kommt es deshalb zu einer Geruchsbelästigung, dürfen Mieter eine Mietminderung in Höhe von 10% durchführen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 280/90).
Geruchsbelästigung durch Wäschetrockner: Leitet ein Mitbewohner die Abluft seines Wäschetrockners nach außen, dann darf der dadurch gestörte Mieter die Miete um 10% kürzen (LG Köln, aus WM 1990, S. 385).
Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Geruch.
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