Mietminderung: Hochwasser – Urteile und Tipps
Mietrecht – Hochwasser: Wenn eine Wohnung wegen Hochwasser nicht genutzt werden kann, dann braucht der Mieter überhaupt keine Miete zu zahlen (Urteil LG Leipzig, Az. 1 S 1314/03, aus NZM 2003, S. 510).
Hochwasser: Wenn der Mieter den zur Mietsache gehörenden Keller wegen Hochwasser im Dezember und im Januar nicht nutzen kann, dann braucht der Mieter über das ganze Jahr für den Keller keine Miete zu entrichten (LG Kassel, Az. 1 S 128/96, aus NJW-RR 1996, S. 1355).
Gefährdung durch Hochwasser: Alleine schon die Tatsache, dass der Mieter durch Hochwasser gefährdet sein kann, stellt einen Mangel der Mietsache dar. Ein Vermieter, der in einer durch Hochwasser betroffenen Region Wohnraum vermietet, muss den Mieter auf diesen Mangel hinweisen (BGH, Urteil vom 09.12.1970, VII ZR 149/69).
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Gerichtsurteile stellt einen Einzelfall dar, der nicht auf Ihren konkreten Fall übertragen werden kann. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Hochwasser.
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