Mietminderung: Bauarbeiten – Urteile und Tipps

Mietminderung Bauarbeiten

Mietrecht – Bauarbeiten: Umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten (Lärmbelästigung, Staub etc.) im Haus wegen Ausbau des Dachgeschosses rechtfertigen eine Mietminderung von 60% (Urteil AG Hamburg, Az. 44 C 1605/86, aus WM 1987, S. 272).

Bauarbeiten mit Baugerüst: Wenn das Haus eingerüstet ist und dadurch die Wohnung verdunkelt wird und zudem die Einbruchgefahr wächst, weil tagsüber die Bauarbeiter auf dem Baugerüst sind, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 10% gerechtfertigt (KG Berlin, Az. 8 U 5875/98, aus GE 2001, S. 620).

Baustelle im eigenen Haus: Das Dachgeschoss wird ausgebaut und folgedessen kommt es für die Mieter zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärmbelästigung, Verschmutzung etc.). Daraus resultiert das Recht der Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 33% (LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus MM Nr. 6/2002, S. 33). Manche Gerichte sprechen sogar eine Mietkürzung bis zu 80% zu, so z.B. das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 135/95).

Bauarbeiten bei Nachbarn: Auch bei Bauarbeiten bei Nachbarn besteht ein Mietminderungsrecht. Ist das Öffnen der Fenster wegen der Arbeiten nicht möglich, so berechtigt dies zu einer Kürzung der Miete bis zu 20% (LG Göttingen, aus WM 1986, S.114).

Straßenbauarbeiten: Hat ein Gewerbetreibender Umsatzeinbußen wegen Straßenbauarbeiten, dann ist eine Mietminderung unzulässig (OLG Düsseldorf, Az. 24 U 26/96).

 

Bedenken Sie bitte: Die in der Vergangenheit gefällten Gerichtsurteile sind nur eine erste Orientierungshilfe für Ihr spezielles Problem. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in „Clever mieten“: Mietrecht Bauarbeiten.

 

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